Kindeswohl

Schutz von Kindern und Jugendlichen

.....denn Kindeswohl geht uns alle an!

Die kirchliche Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bietet eine Gemeinschaft, in der Glaube, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Wir treten entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor Kindeswohlgefährdung zu schützen und den Zugriff auf Kinder für TäterInnen in den eigenen Reihen so schwer wie möglich zu machen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht für uns dabei an erster Stelle. Verschiedene Materialien und Angebote sollen dabei helfen, einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu schaffen.

Auch bei uns in den Landkreisen ist Kinderschutz ein wichtiges Thema: Die Landkreise Biberach und Sigmaringen beginnen mit der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes! Vielleicht habt ihr (als Vorstand/in oder Leiter der KLjB, der KjG, der DPSG, der Kolpingsfamilie, Pfarrer, Gemeindereferent, Pastoralreferent, Kirchengemeinde…) schon Post aus dem Landratsamt bekommen mit der Bitte eine Vereinbarung nach §72a SGB VIII zu unterschreiben.

Bundeskinderschutzgesetz, Bischöfliches Gesetz erfordern erweiterte Führungszeugnisse

Wo das kommunale Jugendamt (Landratsamt Biberach) vor Ort eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII mit euch als freiem Träger der Jugendhilfe geschlossen hat, müssen künftig für entsprechende Tätigkeiten, insbesondere für Betreuerinnen beim Zeltlager und anderen Übernachtungsaktionen, erweiterte Führungszeugnisse (eFZ) eingesehen werden. Ein Überprüfschema, gibt es hier zum download (Empfehlungen-Tätigkeiten). 

Auch Bischof Dr. Gebhard Fürst hat eine Präventionsordnung und ein entsprechendes Gesetz erlassen und somit soll je nach Tätigkeit auch dann ein eFZ eingesehen werden, wenn noch keine Vereinbarung mit dem kommunalen Jugendamt abgeschlossen wurde. Außerdem sollen alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, eine Ehren-und Selbstauskunftserklärung in der Kirchengemeinde oder bei eurem Verband abgeben. Die Ehrenerklärung entspricht dem Verhaltenskodex oder der Selbstauskunftserklärung, welche die Präventionsordnung vorschreibt. Eine Selbstauskunftserklärung sollte von allen Ehrenamtlichen eingeholt werden.

In beiden Gesetzen verankert ist die Pflicht zur Teilnahme an Schulungen zur Auseinandersetzung und Sensibilisierung mit dem Thema „Kindeswohl“. Beide Gesetze sind nahezu identisch. Der einzige Unterschied bezieht sich auf die Selbstauskunftserklärung im Bischöflichen Gesetz.


Wer zu der Personengruppe gehört, die ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss, wisst aber natürlich nur ihr vor Ort.

Deshalb gilt folgendes Vorgehen (eFZ):

1. Die Leitung der Kirchengemeinde (Pfarrer bzw. Zuständige für Jugendarbeit) schreibt euch einen Brief aus dem hervorgeht, dass ihr aufgrund eurer ehrenamtlichen Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) kostenlos beantragen dürft und eine Bescheinigung, dass ihr für das eFZ nichts bezahlen müsst.

2. Mit diesen Unterlagen geht ihr in euer kommunales Rathaus und beantragt das eFZ.

3. Einige Zeit später wird euch vom Bundesamt für Justiz das eFZ nach Hause geschickt.

4. Dieses legt ihr zusammen mit der unterschriebenen Ehren- und Verpflichtungserklärung (bischöfliches Gesetz) dann in der Kirchengemeinde vor.

5. Dort wird die Einsicht in das Führungszeugnis dokumentiert und die Ehren-und Selbstauskunftserklärung abgegeben (Wiedervorlage nach 5 Jahren).

6. An einer Schulung teilnehmen.

Die Kirchengemeinde oder der Verband vor Ort sollte einen Ordner führen, in dem die Anforderung von eFZ und die Rückmeldungen dokumentiert sind. Dort sollte auch dokumentiert sein, für welche Tätigkeiten ein eFZ vorzulegen ist und wer die entsprechende Entscheidung darüber wann getroffen hat. Auch die Vereinbarung mit dem kommunalen Jugendamt sollte dort aufbewahrt sein. Der Ordner muss aber geschützt vor der Einsicht Unbefugter aufbewahrt werden.

Da die Regelungen aus der Präventionsordnung der Diözese und dem Bischöflichen Gesetz nahezu identisch sind, müssen keine doppelten Unterlagen geführt werden. Einziges Zusatzdokument ist hier die Selbstauskunftserklärung, die ebenfalls in den Ordner abgeheftet werden sollte!

Wenn ihr bei einem BDKJ-Verband aktiv seid, schaut bitte auf den Homepages eures Verbandes nach!

Selbstverständlich gibt´s auch dazu Infos auf: www.bdkj.info/wir-ueber-uns/bdkj-bund-der-deutschen-katholischen-jugend/kinderschutz-im-bdkj/

Konkreten Beratungsbedarf?
Nimm Kontakt zu Fachleuten des BDKJ/BJA auf, bei konkreten Beobachtungen oder Wissen um eine kindeswohlgefährdende Situation:

Tel: 0151 53781414
E-Mail: kinderschutzdontospamme@gowaway.bdkj.info

Bei Fragen zum Thema kannst du dich auch an Jugendseelsorgerin Anna-Katharina Merk wenden.